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Praxis-Infos

KASSENLEISTUNG UND KOSTENÜBERNAHME


Im Normalfall stellt Ihnen Ihr Arzt (Hausarzt, Facharzt oder Zahnarzt et cetera) ein Rezept für eine geeignete und verordnete Therapie aus. Dies bedeutet Sie erhalten die Leistung(en) auf Kassen-, BG-, Privatrezept oder zahlen diese privat.

Vereinbaren Sie frühzeitig mit uns einen Termin, da innerhalb von 14 Tagen mit der Behandlung begonnen werden muss. Im anderen Fall verliert das Rezept seine Gültigkeit. Auch ohne ärztliche Verordnung sind Sie bei uns willkommen – in so einem Fall übernehmen Sie selbst die Kosten für die Behandlung.